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Hundesteuersatzung

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurz erklärt

Die Hundesteuersatzung ist das Ortsrecht deiner Gemeinde zur Hundesteuer. Sie legt Steuersätze, Fristen, Befreiungen, Ermäßigungen und die Pflichten rund um die Steuermarke verbindlich fest.

Warum braucht die Gemeinde eine Satzung?

Kommunale Abgaben dürfen nur auf Grund einer Satzung erhoben werden. So steht es zum Beispiel in § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen, die anderen Länder haben vergleichbare Regeln. Die Satzung muss mindestens festlegen, wer zahlt, was besteuert wird, nach welchem Maßstab, in welcher Höhe und wann die Steuer fällig ist.

Der Gemeinderat oder Stadtrat beschließt die Satzung. Sie wird öffentlich bekannt gemacht und gilt dann für alle Hundehalter im Gemeindegebiet. Ändert die Gemeinde ihre Sätze, geschieht das durch eine Änderungssatzung.

Was steht typischerweise in einer Hundesteuersatzung?

Der Aufbau ähnelt sich, weil viele Gemeinden Mustersatzungen ihrer kommunalen Spitzenverbände nutzen. Die Inhalte unterscheiden sich trotzdem deutlich, vor allem bei Beträgen, Fristen und Vergünstigungen.

  • Steuergegenstand und Mindestalter des Hundes
  • Steuerschuldner und Haftung bei mehreren Haltern
  • Steuersätze für Ersthund, weitere Hunde und gefährliche Hunde
  • Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen, in der Regel auf Antrag
  • Beginn und Ende der Steuerpflicht
  • Anzeigepflichten mit Fristen für An- und Abmeldung
  • Regeln zur Hundesteuermarke
  • Ordnungswidrigkeiten

Wo finde ich die Satzung meiner Gemeinde?

Die meisten Gemeinden veröffentlichen ihr Ortsrecht auf ihrer Website, oft unter Stichworten wie Satzungen, Ortsrecht oder Stadtrecht. Du kannst die Satzung auch bei der Steuerabteilung oder Kämmerei anfordern. Maßgeblich ist die aktuell gültige Fassung einschließlich aller Änderungssatzungen.

Auf den Gemeindeseiten dieses Atlas siehst du die Sätze, die wir aus der Satzung übernommen haben, mit Stand und Fundstelle. Bei Abweichungen gilt die Satzung. Hast du Zweifel an einer Regel, frag direkt bei der Steuerabteilung deiner Gemeinde nach. Dort bekommst du auch die Formulare für Anmeldung, Abmeldung und Anträge auf Vergünstigungen.

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Hundesteuersatzung

Wo finde ich die Hundesteuersatzung meiner Stadt?

Meist auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde im Bereich Ortsrecht, Satzungen oder Stadtrecht. Alternativ fragst du bei der Steuerabteilung oder Kämmerei nach. Achte darauf, dass du die aktuell gültige Fassung liest.

Wer beschließt die Hundesteuersatzung?

Die Satzung beschließt der Gemeinderat oder Stadtrat. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes zusammen mit der Gemeindeordnung. Danach wird die Satzung öffentlich bekannt gemacht.

Kann die Gemeinde die Hundesteuer einfach erhöhen?

Die Gemeinde kann die Sätze durch eine Änderungssatzung anpassen. Dafür braucht es einen Ratsbeschluss und eine ordnungsgemäße Bekanntmachung. Grenzen setzen das Landesrecht und die Rechtsprechung, etwa das Verbot einer erdrosselnden Steuer.

Gilt die Hundesteuersatzung auch für Besucher mit Hund?

Viele Satzungen nehmen Hunde aus, die sich nur vorübergehend in der Gemeinde aufhalten und anderswo versteuert sind. Wie lange so ein Aufenthalt dauern darf, regelt die jeweilige Satzung. Für Urlaube von wenigen Wochen entsteht in der Regel keine zweite Steuerpflicht.

Was ist eine Mustersatzung?

Eine Mustersatzung ist eine Vorlage, die kommunale Spitzenverbände ihren Mitgliedsgemeinden anbieten. Sie ist selbst nicht verbindlich. Verbindlich ist nur die Satzung, die deine Gemeinde tatsächlich beschlossen hat.

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