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Kommunalabgabengesetz (KAG)

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurz erklärt

Das Kommunalabgabengesetz ist ein Landesgesetz. Es erlaubt Gemeinden, Steuern, Gebühren und Beiträge per Satzung zu erheben, und ist damit die Grundlage für jede Hundesteuersatzung.

Was regelt das Kommunalabgabengesetz?

Jedes Flächenland hat ein eigenes Kommunalabgabengesetz, abgekürzt KAG. Es gibt den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht, Abgaben zu erheben. Abgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge. In den Stadtstaaten gelten zum Teil eigene Steuergesetze.

Das KAG legt den Rahmen fest, die Gemeinde füllt ihn mit ihrer Satzung aus. Das KAG Nordrhein-Westfalen bestimmt zum Beispiel in § 2 Abs. 1, dass Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden dürfen, und nennt die Mindestinhalte.

Warum ist das KAG für die Hundesteuer wichtig?

Das KAG verweist für das Verfahren auf weite Teile der Abgabenordnung des Bundes. In Nordrhein-Westfalen geschieht das in § 12 KAG. Deshalb gelten für Hundesteuerbescheide, Fristen, Säumniszuschläge und Vollstreckung viele Regeln, die du aus dem Steuerrecht kennst.

Außerdem regelt das KAG die Ordnungswidrigkeiten. Wer Anzeigepflichten aus der Satzung verletzt, kann eine Geldbuße bekommen. Die Höchstbeträge legt jedes Land selbst fest. Auch Grundsätze, die eine Gemeinde bei der Steuererhebung beachten muss, stehen im KAG. Gerichte prüfen Satzungen deshalb auch am Maßstab des jeweiligen Landesgesetzes.

Gibt es Unterschiede zwischen den Ländern?

Ja. Die Gesetze unterscheiden sich in Aufbau und Details. Manche Länder nennen die Hundesteuer ausdrücklich. Baden-Württemberg regelt sie etwa in § 9 Abs. 3 KAG, auf den sich dortige Satzungen berufen. Nordrhein-Westfalen erwähnt die Hundesteuer in § 3 Abs. 2 KAG im Zusammenhang mit dem Vorrang anderer Einnahmen.

Für dich heißt das: Die Antwort auf eine Detailfrage hängt oft vom Land ab. Unsere Übersicht der Bundesländer zeigt dir, welches Landesrecht für deinen Wohnort gilt.

  • Landesgesetz, kein Bundesgesetz
  • Grundlage für Satzungen über Steuern, Gebühren und Beiträge
  • Verweist auf Verfahrensregeln der Abgabenordnung
  • Regelt Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldrahmen

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Kommunalabgabengesetz (KAG)

Was ist das Kommunalabgabengesetz?

Das Kommunalabgabengesetz ist ein Landesgesetz, das Gemeinden das Recht gibt, Steuern, Gebühren und Beiträge zu erheben. Jedes Land hat seine eigene Fassung. Die Gemeinden setzen es mit Satzungen um.

Welche Abgaben gibt es nach dem KAG?

Das KAG unterscheidet Steuern, Gebühren und Beiträge. Steuern wie die Hundesteuer zahlst du ohne konkrete Gegenleistung. Gebühren und Beiträge sind dagegen an eine Leistung oder einen Vorteil gebunden, etwa die Müllabfuhr oder den Straßenausbau.

Gilt die Abgabenordnung auch für die Hundesteuer?

Ja, soweit das KAG deines Landes auf sie verweist. In Nordrhein-Westfalen geschieht das in § 12 KAG. Dadurch gelten etwa Regeln zu Bescheiden, Fristen, Säumniszuschlägen und zur Vollstreckung entsprechend.

Welches KAG gilt für mich?

Es gilt das Kommunalabgabengesetz des Landes, in dem deine Gemeinde liegt. Ziehst du in ein anderes Land, gelten dort andere Landesregeln und eine andere Satzung. Die Bundesländer-Übersicht in diesem Atlas hilft dir bei der Zuordnung.

Wie hoch ist das Bußgeld nach dem KAG?

Das legt jedes Land selbst fest. In Nordrhein-Westfalen sieht § 20 KAG für leichtfertige Abgabenverkürzung bis zu 10.000 Euro und für Abgabengefährdung bis zu 5.000 Euro vor. Andere Länder haben eigene Regelungen.

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