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Aufwandsteuer

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurz erklärt

Eine Aufwandsteuer besteuert Ausgaben für die persönliche Lebensführung, die über den Grundbedarf hinausgehen. Die Hundesteuer und die Zweitwohnungsteuer sind die bekanntesten örtlichen Aufwandsteuern.

Was bedeutet Aufwandsteuer?

Eine Aufwandsteuer knüpft an die Verwendung von Einkommen oder Vermögen an. Sie setzt voraus, dass jemand etwas für seinen persönlichen Lebensbedarf nutzt, das über das Notwendige hinausgeht. Daraus schließt der Gesetzgeber auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Das Grundgesetz nennt die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern in Art. 105 Abs. 2a ausdrücklich. Die Länder dürfen sie regeln, solange sie bundesrechtlich geregelten Steuern nicht gleichartig sind. Das Aufkommen erhalten nach Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz die Gemeinden oder, wenn das Landesrecht es so bestimmt, die Gemeindeverbände.

Warum ist die Hundesteuer eine Aufwandsteuer?

Einen Hund zu halten, gehört nicht zum Grundbedarf. Wer es trotzdem tut, betreibt einen zusätzlichen Aufwand für Futter, Tierarzt und Zubehör. Genau an diesen Aufwand knüpft die Hundesteuer an. Deshalb besteuern viele Satzungen nur Hunde, die für die persönliche Lebensführung gehalten werden.

Daraus folgt eine wichtige Grenze: Hunde, die überwiegend dem Beruf oder dem Erwerb dienen, können außerhalb des Steuergegenstands liegen oder ausdrücklich befreit sein. Wie deine Gemeinde das regelt, steht in ihrer Hundesteuersatzung.

Welche örtlichen Aufwandsteuern gibt es noch?

Neben der Hundesteuer erheben viele Gemeinden eine Zweitwohnungsteuer. Je nach Landesrecht und Satzung kommen weitere Steuern hinzu, etwa eine Vergnügungsteuer auf Spielgeräte oder eine Übernachtungsteuer. Welche Steuern erlaubt sind, regelt das jeweilige Land. Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel die Jagdsteuer abgeschafft.

Für dich als Hundehalter ist der Begriff vor allem wegen der Rechtsprechung wichtig. Gerichte prüfen höhere Steuersätze und Befreiungen danach, ob sie zum Charakter einer Aufwandsteuer passen. Eine Aufwandsteuer darf auch lenken, etwa die Zahl der Hunde begrenzen. Sie darf aber nicht so hoch sein, dass sie die Haltung praktisch verbietet.

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Aufwandsteuer

Was ist eine Aufwandsteuer einfach erklärt?

Eine Aufwandsteuer besteuert Geld, das du für etwas ausgibst, das über den normalen Lebensbedarf hinausgeht. Der Staat geht davon aus, dass du dir diesen Aufwand leisten kannst. Typische Beispiele sind die Hundesteuer und die Zweitwohnungsteuer.

Ist die Hundesteuer eine Aufwandsteuer?

Ja. Die Hundesteuer gilt als örtliche Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz. Besteuert wird das Halten eines Hundes für die persönliche Lebensführung.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsteuer und Aufwandsteuer?

Eine Verbrauchsteuer knüpft an den Verbrauch einer Ware an, etwa von Getränken. Eine Aufwandsteuer knüpft an den Gebrauch oder das Halten einer Sache für die Lebensführung an, etwa eines Hundes oder einer Zweitwohnung. Beide nennt das Grundgesetz gemeinsam als örtliche Steuern.

Wer bekommt das Geld aus Aufwandsteuern?

Das Aufkommen der örtlichen Aufwandsteuern steht nach Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz den Gemeinden zu. Nach Maßgabe des Landesrechts können auch Gemeindeverbände berechtigt sein. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt.

Sind Aufwandsteuern von der Einkommensteuer absetzbar?

Die Hundesteuer für einen privat gehaltenen Hund gehört zu den Kosten der Lebensführung und ist in der Regel nicht absetzbar. Bei beruflich genutzten Hunden oder Zweitwohnungen kann das anders sein. Das ist eine Frage des Einzelfalls, die du mit einer steuerlichen Beratung klären solltest.

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