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Hundesteuer

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurz erklärt

Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer, die deine Gemeinde für das Halten eines Hundes erhebt. Wie hoch sie ist und wer befreit wird, legt in der Regel deine Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung fest.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtlich gilt sie als örtliche Aufwandsteuer: Besteuert wird der Aufwand, den du über deinen normalen Lebensbedarf hinaus für einen Hund betreibst. Die Gesetzgebungsbefugnis für solche Steuern liegt nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz bei den Ländern. Das Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz den Gemeinden zu.

Die Länder geben den Gemeinden das Recht zur Erhebung über ihre Kommunalabgabengesetze. Die Gemeinde regelt die Einzelheiten dann in der Regel in einer Satzung. In Berlin gilt stattdessen ein Landesgesetz, das Hundesteuergesetz. Deshalb gibt es in Deutschland keine einheitliche Hundesteuer, sondern tausende verschiedene Regelungen.

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Steuerpflichtig ist in der Regel, wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt. Es kommt also auf die Haltung an, nicht auf das Eigentum. Viele Satzungen fassen alle Hunde eines Haushalts zusammen und behandeln mehrere Halter als Gesamtschuldner. Die Steuerpflicht beginnt meist erst, wenn der Hund ein bestimmtes Alter erreicht hat, häufig drei oder vier Monate.

Zuständig ist die Gemeinde, in der du mit deinem Hund lebst. Hast du mehrere Wohnungen, stellen viele Satzungen auf die Hauptwohnung ab.

Wofür wird die Hundesteuer verwendet?

Steuern sind nach § 3 Abgabenordnung Geldleistungen ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Hundesteuer ist deshalb nicht zweckgebunden. Sie fließt in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde und nicht automatisch in Kotbeutel, Hundewiesen oder Straßenreinigung.

Neben den Einnahmen verfolgt die Steuer oft einen Lenkungszweck: Sie soll die Zahl der Hunde begrenzen. Das erklärt höhere Sätze für Zweithunde oder für Hunde, die als gefährlich gelten. Ein Lenkungszweck ist erlaubt, solange die Steuer die Hundehaltung nicht praktisch unmöglich macht.

  • Höhe: legt die Gemeinde fest, meist als fester Jahresbetrag je Hund
  • Pflichten: Anmeldung, Steuermarke, Abmeldung
  • Vergünstigungen: nur, wenn die Satzung sie vorsieht

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Hundesteuer

Wie viel kostet die Hundesteuer?

Das hängt allein von deiner Gemeinde ab. Jede Gemeinde legt ihre Sätze in der Hundesteuersatzung fest, oft gestaffelt nach Ersthund, Zweithund und gefährlichen Hunden. Den aktuellen Betrag findest du auf der Seite deiner Stadt oder Gemeinde in diesem Atlas.

Muss ich für jeden Hund Hundesteuer zahlen?

Grundsätzlich ja, sobald der Hund das in der Satzung genannte Mindestalter erreicht. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Satzung eine Befreiung vorsieht, etwa für Blindenführhunde oder bestimmte Assistenzhunde. Eine Befreiung musst du in der Regel beantragen.

Wofür wird die Hundesteuer verwendet?

Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Sie fließt in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Einen Anspruch auf Hundewiesen oder Kotbeutelspender hast du dadurch nicht.

Gibt es Gemeinden ohne Hundesteuer?

Ob eine Gemeinde Hundesteuer erhebt, richtet sich nach Landesrecht und nach der Entscheidung der Gemeinde. Einige wenige Gemeinden verzichten darauf. Ob das für deinen Wohnort gilt, zeigt dir die jeweilige Gemeindeseite.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Die Nichtanmeldung ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zusätzlich setzt die Gemeinde die Steuer in der Regel rückwirkend fest. Die Höhe der möglichen Geldbuße regelt das Kommunalabgabengesetz deines Landes.

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