Hundebestandsaufnahme
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Kurz erklärt
Bei einer Hundebestandsaufnahme lässt die Gemeinde Haushalte befragen, um nicht angemeldete Hunde zu finden. Oft übernimmt das ein beauftragtes Unternehmen. Fragen zur Hundehaltung musst du in der Regel wahrheitsgemäß beantworten.
Warum gibt es Hundebestandsaufnahmen?
Nicht alle Halter melden ihre Hunde an. Das ist ungerecht gegenüber denen, die zahlen, und kostet die Gemeinde Einnahmen. Deshalb lassen Gemeinden in Abständen Haushalte befragen. Häufig beauftragen sie dafür spezialisierte Unternehmen.
Die Erheber gehen meist von Tür zu Tür, fragen nach Hunden im Haushalt und lassen sich das oft schriftlich bestätigen. Die Gemeinde kündigt solche Aktionen in der Regel vorher öffentlich an.
Musst du Auskunft geben?
Über das Kommunalabgabengesetz gilt für die Hundesteuer die Abgabenordnung entsprechend, in Nordrhein-Westfalen etwa nach § 12 KAG. Nach § 93 AO müssen Beteiligte und andere Personen der Behörde die Auskünfte erteilen, die für die Besteuerung erheblich sind. Viele Hundesteuersatzungen enthalten zusätzlich eigene Auskunftspflichten, etwa für Grundstückseigentümer und Haushaltsvorstände. Die Pflicht besteht gegenüber der Gemeinde. Beauftragte Unternehmen handeln in ihrem Auftrag. Deine Angaben kannst du deshalb auch direkt der Gemeinde machen.
- Lass dir den Ausweis der Erheber und das Beauftragungsschreiben zeigen
- Ein Betreten der Wohnung ist für die Befragung in der Regel nicht vorgesehen
- Gib wahrheitsgemäß an, ob und wie viele Hunde im Haushalt leben
- Im Zweifel antworte direkt der Gemeinde
Was passiert mit nicht angemeldeten Hunden?
Findet die Bestandsaufnahme einen nicht angemeldeten Hund, setzt die Gemeinde die Steuer fest, in der Regel rückwirkend ab Beginn der Haltung. Zusätzlich kann sie eine Geldbuße verhängen, weil die Anmeldepflicht verletzt wurde. Meldest du einen vergessenen Hund vorher von dir aus an, wirkt sich das nach Angaben mancher Gemeinden günstig aus.
Für den Datenschutz gelten die allgemeinen Regeln. Gemeinden informieren in Datenschutzhinweisen zur Hundesteuer, welche Daten sie erheben und wie lange sie sie speichern.
Quellen
- § 93 Abgabenordnung (Auskunftspflicht) (Stand Oktober 2026)
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG), §§ 1 bis 3, 12, 20 (Stand Oktober 2026)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hügelsheim (Baden-Württemberg), gültig ab 01.01.2026 (Stand Oktober 2026)
Die 5 häufigsten Fragen: Hundebestandsaufnahme
Muss ich bei der Hundebestandsaufnahme die Tür öffnen?
Ob und welche Auskünfte du geben musst, regeln die Abgabenordnung und die Satzung deiner Gemeinde. Ein Betreten der Wohnung ist dafür in der Regel nicht vorgesehen. Du kannst die Fragen an der Tür beantworten oder dich direkt bei der Gemeinde melden.
Bin ich verpflichtet, Auskunft über meinen Hund zu geben?
In der Regel ja. Für die Hundesteuer gelten die Auskunftspflichten der Abgabenordnung entsprechend, viele Satzungen enthalten eigene Regeln. Falsche Angaben können eine Ordnungswidrigkeit sein. Wer keinen Hund hat, sagt das einfach.
Darf eine private Firma die Hundebestandsaufnahme machen?
Gemeinden beauftragen dafür häufig spezialisierte Unternehmen. Die Unternehmen handeln im Auftrag der Gemeinde und sollten sich ausweisen können. Hast du Zweifel, frag bei deiner Gemeinde nach, ob die Aktion echt ist.
Was kostet es, wenn mein Hund nicht angemeldet war?
Die Steuer wird in der Regel rückwirkend ab Beginn der Haltung festgesetzt. Dazu kann eine Geldbuße kommen. Die Höhe hängt vom Einzelfall und vom Landesrecht ab.
Bekommen die Erheber eine Prämie pro entdecktem Hund?
Das hängt vom Vertrag der Gemeinde ab. Manche Gemeinden zahlen nach eigenen Angaben eine Pauschale pro besuchtem Haushalt und keine Prämie pro Hund. Frag bei Interesse bei deiner Gemeinde nach.