Hundesteuermarke
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Kurz erklärt
Die Hundesteuermarke ist der sichtbare Nachweis, dass dein Hund bei der Gemeinde angemeldet ist. Viele Satzungen verlangen, dass der Hund sie außerhalb von Wohnung und Grundstück gut sichtbar trägt.
Wofür ist die Hundesteuermarke da?
Nach der Anmeldung gibt dir die Gemeinde in der Regel für jeden steuerpflichtigen Hund eine Marke aus. Sie trägt eine Nummer, über die die Gemeinde den Hund dem Halter zuordnen kann. So kann das Ordnungsamt bei Kontrollen schnell prüfen, ob ein Hund angemeldet ist.
Die Marke bleibt in vielen Gemeinden Eigentum der Gemeinde. Einige geben jedes Jahr neue Marken aus, andere lassen eine Marke für die gesamte Dauer der Haltung gelten. Die Einzelheiten stehen in der Hundesteuersatzung.
Was musst du bei der Marke beachten?
Die Pflichten sind in den Satzungen ähnlich, aber nicht identisch. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Hügelsheim verlangt zum Beispiel, dass die Marke sichtbar befestigt ist, sobald der Hund außerhalb des Grundstücks läuft. Die Stadt Nürnberg schreibt das Tragen außerhalb von Wohnung und Grundbesitz vor.
- Marke sichtbar am Halsband oder Geschirr befestigen
- Auf Verlangen von Kontrollkräften vorzeigen
- Bei Verlust Ersatz beantragen, oft gegen eine Gebühr
- Nach Ende der Haltung innerhalb der Frist zurückgeben
Ersetzt die Steuermarke den Chip?
Nein. Die Steuermarke ist ein steuerlicher Nachweis. Eine elektronische Kennzeichnung mit Transponder ist etwas anderes und richtet sich nach Landesrecht. In Niedersachsen weist die zuständige Landesbehörde ausdrücklich darauf hin, dass die Hundemarke den Chip nicht ersetzt und umgekehrt.
Wer gegen die Pflichten zur Marke verstößt, handelt nach vielen Satzungen ordnungswidrig. Die Höhe der möglichen Geldbuße ergibt sich aus dem Kommunalabgabengesetz des Landes. Bewahre deshalb die Marke sorgfältig auf und prüfe ab und zu, ob sie noch fest am Halsband sitzt. Ein einfacher Ring löst sich beim Toben leicht.
Quellen
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hügelsheim (Baden-Württemberg), gültig ab 01.01.2026 (Stand Oktober 2026)
- Stadt Nürnberg, Dienstleistung Hundesteuer (Stand Oktober 2026)
- LAVES Niedersachsen, Fragen und Antworten zum Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) (Stand Oktober 2026)
Die 5 häufigsten Fragen: Hundesteuermarke
Muss mein Hund die Steuermarke immer tragen?
Das regelt deine Hundesteuersatzung. Viele Satzungen verlangen das Tragen, sobald der Hund die Wohnung oder das eigene Grundstück verlässt. Im Haus oder Garten ist die Marke in der Regel nicht vorgeschrieben.
Was mache ich, wenn die Hundemarke verloren gegangen ist?
Melde den Verlust bei der Steuerabteilung deiner Gemeinde und beantrage eine Ersatzmarke. Häufig fällt dafür eine Gebühr an. Findest du die alte Marke wieder, verlangen manche Satzungen ihre Rückgabe.
Was passiert, wenn mein Hund ohne Marke unterwegs ist?
Fehlt die Marke, obwohl die Satzung das Tragen vorschreibt, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein. Die Gemeinde kann dann eine Geldbuße verhängen. In der Praxis wird bei Kontrollen außerdem geprüft, ob der Hund überhaupt angemeldet ist.
Muss ich die Hundesteuermarke zurückgeben?
In vielen Gemeinden ja. Endet die Hundehaltung, verlangen viele Satzungen die Rückgabe innerhalb einer Frist, zum Beispiel eines Monats. Die Marke bleibt oft Eigentum der Gemeinde.
Bekomme ich jedes Jahr eine neue Hundemarke?
Das ist unterschiedlich. Manche Gemeinden tauschen die Marken regelmäßig aus, andere geben eine Marke für die gesamte Haltungsdauer aus. Was bei dir gilt, steht in der Satzung oder im Anschreiben zum Steuerbescheid.