Abmeldung des Hundes
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Kurz erklärt
Endet die Haltung, musst du deinen Hund bei der Hundesteuer abmelden, meist innerhalb eines Monats. Anlass sind Tod, Abgabe, Verlust oder Wegzug. Ohne Abmeldung läuft die Steuer oft weiter.
Wann musst du deinen Hund abmelden?
Die Steuerpflicht endet nach vielen Satzungen mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet. Damit die Gemeinde das weiß, musst du das Ende anzeigen. Die Stadt Nürnberg nennt als Anlässe zum Beispiel den Tod des Hundes, die Abgabe, das Entlaufen und den Wegzug. Die Frist beträgt dort einen Monat, ebenso in der Satzung der Gemeinde Hügelsheim.
- Tod des Hundes
- Verkauf, Verschenken oder Abgabe an ein Tierheim
- Entlaufen oder Verlust
- Wegzug aus der Gemeinde
Welche Angaben und Unterlagen brauchst du?
Nenne das Datum und den Grund für das Ende der Haltung. Bei einer Abgabe verlangen viele Satzungen Name und Anschrift des neuen Halters. Bei einem verstorbenen Hund fragen manche Gemeinden nach einer Bescheinigung des Tierarztes. Gib die Steuermarke zurück, wenn deine Satzung das vorsieht.
Hast du mehrere Hunde, kann sich durch die Abmeldung die Reihenfolge ändern. Der bisherige Zweithund wird dann oft zum Ersthund und günstiger besteuert. Die Gemeinde setzt die Steuer in diesem Fall neu fest.
Was passiert, wenn du die Abmeldung vergisst?
Die Gemeinde weiß nichts vom Ende der Haltung und setzt die Steuer weiter fest. Ob du zu viel gezahlte Steuer zurückbekommst, hängt davon ab, ob du das Ende der Haltung später nachweisen kannst und wie die Satzung den Fall regelt. Außerdem kann eine verspätete Anzeige eine Ordnungswidrigkeit sein. Melde das Ende der Haltung deshalb zeitnah und bewahre Belege auf, etwa einen Abgabevertrag oder die Rechnung des Tierarztes.
Denk auch an andere Stellen: Ein privates Haustierregister, die Versicherung und gegebenenfalls das amtliche Hunderegister deines Landes brauchen jeweils eine eigene Meldung.
Quellen
- Stadt Nürnberg, Dienstleistung Hundesteuer (Stand Oktober 2026)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Hügelsheim (Baden-Württemberg), gültig ab 01.01.2026 (Stand Oktober 2026)
Die 5 häufigsten Fragen: Abmeldung des Hundes
Wie melde ich meinen Hund ab?
Bei der Stelle, die für die Hundesteuer zuständig ist, meist die Steuerabteilung deiner Gemeinde. Viele Gemeinden bieten dafür ein Online-Formular an. Nenne Datum und Grund und gib, falls verlangt, die Steuermarke zurück.
Bis wann muss ich die Hundesteuer zahlen, wenn mein Hund gestorben ist?
Nach vielen Satzungen endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet. Voraussetzung ist, dass du den Hund fristgerecht abmeldest. Zu viel gezahlte Beträge werden dann verrechnet oder erstattet.
Brauche ich eine Bescheinigung vom Tierarzt?
Manche Gemeinden verlangen bei einem verstorbenen Hund einen Nachweis, etwa eine Bescheinigung des Tierarztes. Andere begnügen sich mit deiner Erklärung. Was bei dir gilt, steht im Abmeldeformular.
Muss ich die Hundesteuermarke zurückgeben?
In vielen Gemeinden ja, oft innerhalb eines Monats. Die Marke bleibt dort Eigentum der Gemeinde. Ist sie verloren gegangen, gib das bei der Abmeldung an.
Muss ich den Hund abmelden, wenn ich umziehe?
Ja, bei der alten Gemeinde. Bei der neuen Gemeinde meldest du ihn innerhalb ihrer Frist wieder an. Bleibst du in derselben Gemeinde, reicht meist eine Adressänderung.