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Ersthund

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Kurz erklärt

Ersthund ist der erste steuerpflichtige Hund in deinem Haushalt. Für ihn gilt der Grundbetrag der Hundesteuer deiner Gemeinde. Jeder weitere Hund wird oft mit einem höheren Satz besteuert.

Was ist ein Ersthund im Sinne der Hundesteuer?

Viele Hundesteuersatzungen unterscheiden nach der Zahl der Hunde in einem Haushalt. Der erste Hund wird mit dem Grundbetrag besteuert, für den zweiten und jeden weiteren Hund gelten oft höhere Sätze. Der Begriff Ersthund beschreibt also eine Position in dieser Reihenfolge und keine Eigenschaft des Tieres.

Entscheidend ist meist der Haushalt, nicht die einzelne Person. Viele Satzungen bestimmen, dass alle Hunde eines Haushalts als gemeinsam gehalten gelten. Haben zwei Mitbewohner je einen Hund, kann der zweite Hund deshalb als Zweithund zählen.

Welcher Hund ist der Ersthund?

In der Regel ist es der Hund, der zuerst im Haushalt gehalten wird. Stirbt der Ersthund oder gibst du ihn ab, rückt der bisherige Zweithund in vielen Gemeinden an die erste Stelle. Die Steuer wird dann ab dem Zeitpunkt, den die Satzung nennt, neu festgesetzt.

Besonderheiten gibt es bei gefährlichen Hunden und bei befreiten Hunden. Manche Satzungen zählen einen steuerfreien Hund bei der Reihenfolge nicht mit. Andere setzen für gefährliche Hunde einen eigenen Satz fest, der unabhängig von der Position gilt. Wie das bei dir geregelt ist, steht in der Satzung.

  • Maßgeblich ist meist der Haushalt
  • Reihenfolge nach Beginn der Haltung
  • Rückt bei Abgang des Ersthundes ein anderer nach, ändert sich die Steuer
  • Befreite oder gefährliche Hunde können gesondert behandelt werden

Was bedeutet das für deine Kosten?

Für Halter eines einzigen Hundes ist nur der Grundbetrag relevant. Wer einen zweiten Hund plant, sollte vorher in die Satzung schauen, weil der Aufschlag je nach Gemeinde deutlich ausfallen kann. Unser Rechner zeigt dir die Summe für deine Gemeinde, wenn du die Zahl deiner Hunde angibst.

Ziehst du um, gilt ab dem Umzug die Satzung der neuen Gemeinde. Die Einordnung als Ersthund kann sich dort anders auswirken, weil Sätze und Staffelung abweichen.

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Ersthund

Welcher Hund gilt als Ersthund?

In der Regel der Hund, der zuerst in deinem Haushalt gehalten wird. Viele Satzungen fassen alle Hunde eines Haushalts zusammen. Was genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde.

Wird der Zweithund zum Ersthund, wenn der erste Hund stirbt?

In vielen Gemeinden ja. Meldest du den verstorbenen Hund ab, rückt der bisherige Zweithund an die erste Stelle und wird ab dem in der Satzung genannten Zeitpunkt mit dem Grundbetrag besteuert. Die Abmeldung musst du selbst fristgerecht erledigen.

Zählt ein steuerfreier Hund als Ersthund?

Das regelt jede Satzung selbst. Manche Gemeinden lassen befreite Hunde bei der Reihenfolge außen vor, andere zählen sie mit. Ein Blick in die Satzung oder eine Nachfrage bei der Steuerabteilung klärt das.

Wie viel kostet der Ersthund?

Das legt deine Gemeinde fest. Die Beträge unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich. Den aktuellen Satz findest du auf der Seite deiner Gemeinde in diesem Atlas.

Haben zwei Personen im selben Haushalt je einen Ersthund?

Meist nicht. Viele Satzungen bestimmen, dass alle Hunde eines Haushalts als gemeinsam gehalten gelten. Dann ist der zweite Hund ein Zweithund, auch wenn er einer anderen Person gehört.

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