Hundesteuer St. Wendel 2026
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Kurze Antwort
St. Wendel setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 84 € pro Jahr fest. Der zweite Hund kostet 124 €, jeder weitere 173 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in St. Wendel am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
So hoch ist die Hundesteuer in St. Wendel
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 84 € |
| Zweiter Hund | 124 € |
| Jeder weitere Hund | 173 € |
Rechner: Was zahlst du in St. Wendel?
Hundesteuer pro Jahr in St. Wendel
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15.11.1979, zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 25.06.2026 (Stadtratsbeschluss 25.06.2026, öffentlich bekannt …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in St. Wendel im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in St. Wendel 7 € Steuer, am Tag sind es 0,23 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 420 € und in zehn Jahren 840 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in St. Wendel zusammen 208 € im Jahr, also 124 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 381 €.
St. Wendel im Vergleich
Mit rund 25.365 Einwohnern ist St. Wendel keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Zweithund und weitere Hunde
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In St. Wendel gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 84 Euro im Jahr; hält ein Halter mehrere Hunde, erhöht sich die Steuer für den zweiten Hund auf 124 Euro und für jeden weiteren Hund auf 173 Euro, wobei ermäßigte Hunde bei der Reihenfolge vorangestellt werden und nach § 7 steuerfreie Hunde nicht mitzählen (§ 3 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
St. Wendel verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde im Saarland als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln im Saarland
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in St. Wendel aufhalten, wenn sie anderswo im Bundesgebiet versteuert werden (§ 2 Abs. 3)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, deren Kosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde öffentlich angestellter Nachtwächter, sofern zum Wachdienst unentbehrlich, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde in Gefangenenanstalten zum Wachdienst, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Geprüfte und jagdlich brauchbare Diensthunde von Forstbeamten, Jagdscheininhabern (ausschließlich oder überwiegend zur Jagd), bestätigten Privatforstbediensteten und Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
- Sanitätshunde im Eigentum der Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde an wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
- Hunde zur vorübergehenden Verwahrung in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 8)
- Führhunde von Blinden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 9)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 10)
- Hunde der Bundeswehr mit vorgeschriebener Erkennungsmarke (§ 7 Abs. 1 Nr. 11)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m von den nächsten bewohnten Gebäuden entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Warenvorräten, auch von Warenvorräten, Geräten und Maschinen landwirtschaftlicher Betriebe, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Hühnerfarmen mit mehr als 100 Tieren, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
- Ermäßigung auf die Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde mit abgelegter Prüfung, Zeugnis nicht älter als ein Jahr, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
- Zwingersteuer für zuverlässige Züchter rassereiner Hunde (mindestens je zwei Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin, Eintragung im Zuchtbuch): je Zuchthund die Hälfte der Sätze, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund je Zwinger; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei (§ 5)
- Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde zu den Sätzen für den ersten und zweiten Hund; weitere Hunde, die weniger als sechs Monate im Besitz sind, sind steuerfrei (§ 6)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Kreisstadt St. Wendel, Steuerabteilung, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, Tel. 06851 809-1904, E-Mail steuer@sankt-wendel.de
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerverwaltung; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 13 Abs. 1); Abmeldung binnen 14 Tagen bei der Steuerabteilung (§ 13 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt St. Wendel anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Kreisstadt St. Wendel vom 15.11.1979 zuletzt geändert durch Satzung vom 25.06.2026
- Fassung
- Satzung vom 15.11.1979, zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 25.06.2026 (Stadtratsbeschluss 25.06.2026, öffentlich bekannt …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer wird für das Kalenderjahr erhoben. Sie beträgt jährlich 84,00 EUR. (2) Hält ein Hundehalter im Gebiet der Stadt mehrere Hunde, so erhöht sich die Steuer für den zweiten Hund auf 124,00 EUR und für jeden weiteren Hund auf 173,00 EUR.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in St. Wendel 2026?
Im Jahr 2026 verlangt St. Wendel für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 124 €, jeder weitere 173 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Kreisstadt St. Wendel vom 15.11.1979 zuletzt geändert durch Satzung vom 25.06.2026. Fassung: Satzung vom 15.11.1979, zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 25.06.2026 (Stadtratsbeschluss 25.06.2026, öffentlich bekannt ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in St. Wendel?
Für den zweiten Hund gilt in St. Wendel ein Satz von 124 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 208 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 und 2 kostet der erste Hund 84 Euro im Jahr; hält ein Halter mehrere Hunde, erhöht sich die Steuer für den zweiten Hund auf 124 Euro und für jeden weiteren Hund auf 173 Euro, wobei ermäßigte Hunde bei der Reihenfolge vorangestellt werden und nach § 7 steuerfreie Hunde nicht mitzählen (§ 3 Abs. 3).
Gibt es in St. Wendel eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in St. Wendel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in St. Wendel keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in St. Wendel laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in St. Wendel aufhalten, wenn sie anderswo im Bundesgebiet versteuert werden (§ 2 Abs. 3), Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, deren Kosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln getragen werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1), Hunde öffentlich angestellter Nachtwächter, sofern zum Wachdienst unentbehrlich, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Hunde in Gefangenenanstalten zum Wachdienst, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Geprüfte und jagdlich brauchbare Diensthunde von Forstbeamten, Jagdscheininhabern (ausschließlich oder überwiegend zur Jagd), bestätigten Privatforstbediensteten und Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 5), Sanitätshunde im Eigentum der Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 6), Hunde an wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 7), Hunde zur vorübergehenden Verwahrung in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 8), Führhunde von Blinden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 9), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 10) und Hunde der Bundeswehr mit vorgeschriebener Erkennungsmarke (§ 7 Abs. 1 Nr. 11). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m von den nächsten bewohnten Gebäuden entfernt liegen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Warenvorräten, auch von Warenvorräten, Geräten und Maschinen landwirtschaftlicher Betriebe, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Hühnerfarmen mit mehr als 100 Tieren, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 3), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 4), Ermäßigung auf die Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 5), Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde mit abgelegter Prüfung, Zeugnis nicht älter als ein Jahr, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 6), Zwingersteuer für zuverlässige Züchter rassereiner Hunde (mindestens je zwei Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin, Eintragung im Zuchtbuch): je Zuchthund die Hälfte der Sätze, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund je Zwinger; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei (§ 5) und Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde zu den Sätzen für den ersten und zweiten Hund; weitere Hunde, die weniger als sechs Monate im Besitz sind, sind steuerfrei (§ 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in St. Wendel an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Kreisstadt St. Wendel, Steuerabteilung, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, Tel. 06851 809-1904, E-Mail steuer@sankt-wendel.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerverwaltung; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 13 Abs. 1); Abmeldung binnen 14 Tagen bei der Steuerabteilung (§ 13 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte im Saarland
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt St. Wendel. Stand 22.10.2026.