Hundesteuer Saarbrücken 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Saarbrücken 2026 eine Hundesteuer von 120 € pro Jahr. Für einen zweiten Hund werden 168 € fällig.
Für jeden Hund, der in Saarbrücken gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Saarland ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
Hundesteuer Saarbrücken 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Saarbrücken berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Saarbrücken
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.03.2010, in Kraft seit 01.01.2011 (§ 11)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Saarbrücken im Jahr kostet
Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 600 €, auf zehn Jahre 1.200 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Saarbrücken zusammen 288 € im Jahr, also 168 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 456 €.
Einordnung im Vergleich
Saarbrücken hat etwa 182.859 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.
Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Zweithund und weitere Hunde
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Saarbrücken gilt laut Satzung: Erster Hund 120,00 € jährlich, jeder weitere Hund 168,00 € jährlich (§ 2 Abs. 1).
Listenhunde in Saarbrücken
Saarbrücken verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz und keine Definition gefährlicher Hunde; es gilt der Regelsatz nach § 2 Abs. 1.
Welche Hunde im Saarland als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln im Saarland
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1)
- Auf Antrag: Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2 a)
- Auf Antrag: Jagdgebrauchshunde mit bestandener Prüfung (§ 3 Abs. 2 b)
- Auf Antrag: Hunde von Feld- und Forsthütern (§ 3 Abs. 2 c)
- Auf Antrag: Hunde auf in das Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 2 d)
- Auf Antrag: Hunde zur Bewachung nicht gewerblicher Herden (§ 3 Abs. 2 e)
- Auf Antrag: Hunde von Empfängern von Leistungen nach SGB II/XII oder vergleichbarem Einkommen (§ 3 Abs. 2 f)
- Auf Antrag: Hunde aus einem anerkannten gemeinnützigen Tierheim, ein Jahr lang, nur Ersthund, einmalig je Hund (§ 3 Abs. 2 g)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halber Steuersatz auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4)
- Halber Steuersatz auf Antrag für Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde mit anerkannter Prüfung (§ 4)
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei reinrassigen Hunden derselben Rasse inkl. einer Hündin: je Zuchthund halber Satz, höchstens Steuer für zwei Hunde (§ 5)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadtsteueramt Saarbrücken, Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken, stadtsteueramt@saarbruecken.de (Anmeldung per PDF-Formular per Post mit Ausweiskopie)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung beim Stadtsteueramt anmelden; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 9 Abs. 1 und 2)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken (Hundesteuersatzung)
- Fassung
- Satzung vom 17.03.2010, in Kraft seit 01.01.2011 (§ 11)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich 1. für den ersten Hund 120,00 €, 2. für jeden weiteren Hund 168,00 €.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Saarbrücken 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Saarbrücken für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 168 €. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung vom 17.03.2010, in Kraft seit 01.01.2011 (§ 11).
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Saarbrücken?
Für den zweiten Hund gilt in Saarbrücken ein Satz von 168 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 288 €. Laut Satzung: Erster Hund 120,00 € jährlich, jeder weitere Hund 168,00 € jährlich (§ 2 Abs. 1).
Sind Rentner in Saarbrücken von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Saarbrücken kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Auf Antrag: Hunde von Empfängern von Leistungen nach SGB II/XII oder vergleichbarem Einkommen (§ 3 Abs. 2 f). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Saarbrücken von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Saarbrücken laut Satzung: Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 1), Auf Antrag: Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 3 Abs. 2 a), Auf Antrag: Jagdgebrauchshunde mit bestandener Prüfung (§ 3 Abs. 2 b), Auf Antrag: Hunde von Feld- und Forsthütern (§ 3 Abs. 2 c), Auf Antrag: Hunde auf in das Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 2 d), Auf Antrag: Hunde zur Bewachung nicht gewerblicher Herden (§ 3 Abs. 2 e), Auf Antrag: Hunde von Empfängern von Leistungen nach SGB II/XII oder vergleichbarem Einkommen (§ 3 Abs. 2 f) und Auf Antrag: Hunde aus einem anerkannten gemeinnützigen Tierheim, ein Jahr lang, nur Ersthund, einmalig je Hund (§ 3 Abs. 2 g). Ermäßigt wird für: Halber Steuersatz auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4), Halber Steuersatz auf Antrag für Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde mit anerkannter Prüfung (§ 4) und Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei reinrassigen Hunden derselben Rasse inkl. einer Hündin: je Zuchthund halber Satz, höchstens Steuer für zwei Hunde (§ 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Saarbrücken an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtsteueramt Saarbrücken, Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken, stadtsteueramt@saarbruecken.de (Anmeldung per PDF-Formular per Post mit Ausweiskopie)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung beim Stadtsteueramt anmelden; Abmeldung binnen zwei Wochen (§ 9 Abs. 1 und 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Saarbrücken.