Steuerbescheid
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Kurz erklärt
Der Hundesteuerbescheid ist der schriftliche Verwaltungsakt, mit dem die Gemeinde die Hundesteuer festsetzt. Er nennt Betrag, Zeitraum und Fälligkeit und enthält eine Belehrung, wie du dich wehren kannst.
Was steht im Hundesteuerbescheid?
Nach der Anmeldung setzt die Gemeinde die Steuer durch Bescheid fest. Für das Verfahren gelten über das Kommunalabgabengesetz weite Teile der Abgabenordnung. Danach wird eine Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt, der schriftlich ergeht und die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag sowie den Steuerschuldner bezeichnet. Außerdem muss er eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
- Steuerschuldner und Zahl der Hunde
- Steuersatz und festgesetzter Betrag
- Zeitraum, für den die Steuer gilt
- Fälligkeitstermine
- Rechtsbehelfsbelehrung mit Frist und Stelle
Bekomme ich jedes Jahr einen neuen Bescheid?
Nicht unbedingt. Viele Gemeinden erlassen einen Bescheid, der so lange gilt, bis sich etwas ändert. Für die Folgejahre setzen manche Gemeinden die Steuer durch öffentliche Bekanntmachung fest. Diese Bekanntmachung wirkt dann wie ein zugestellter Bescheid. Einen neuen schriftlichen Bescheid bekommst du, wenn sich der Satz, die Zahl der Hunde oder eine Vergünstigung ändert.
Die Fälligkeit regelt die Satzung. Verbreitet sind Vierteljahresraten und auf Antrag eine Jahreszahlung.
Was tun, wenn der Bescheid falsch ist?
Prüfe den Bescheid sofort nach Erhalt. Stimmt etwas nicht, etwa die Zahl der Hunde oder eine beantragte Befreiung, wende dich an die Steuerabteilung. Willst du förmlich vorgehen, nennt dir die Rechtsbehelfsbelehrung den richtigen Weg und die Frist. Meist ist das ein Widerspruch innerhalb eines Monats oder, wo das Land das Vorverfahren abgeschafft hat, eine Klage. Fehlt die Belehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist nach § 58 VwGO in der Regel auf ein Jahr.
Beachte: Ein Widerspruch gegen die Anforderung öffentlicher Abgaben hat nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Du musst also zunächst zahlen.
Quellen
- § 155 Abgabenordnung (Steuerfestsetzung) (Stand Oktober 2026)
- § 157 Abgabenordnung (Form und Inhalt der Steuerbescheide) (Stand Oktober 2026)
- Kommunalabgabengesetz NRW (KAG), §§ 1 bis 3, 12, 20 (Stand Oktober 2026)
- § 58 Verwaltungsgerichtsordnung (Rechtsbehelfsbelehrung) (Stand Oktober 2026)
- § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (aufschiebende Wirkung) (Stand Oktober 2026)
Die 5 häufigsten Fragen: Steuerbescheid
Wann kommt der Hundesteuerbescheid?
Nach der Anmeldung deines Hundes. Wie lange das dauert, hängt von der Gemeinde ab. Viele Gemeinden versenden die Steuermarke zusammen mit dem Bescheid.
Muss ich jedes Jahr einen neuen Bescheid bekommen?
Nein. Viele Bescheide gelten fort, bis sich etwas ändert. Manche Gemeinden setzen die Steuer für Folgejahre durch öffentliche Bekanntmachung fest, die wie ein Bescheid wirkt.
Wann ist die Hundesteuer fällig?
Das regelt die Satzung. Häufig sind vierteljährliche Raten und auf Antrag eine Jahreszahlung. Die konkreten Termine stehen in deinem Bescheid.
Was passiert, wenn ich die Hundesteuer zu spät zahle?
Dann können Säumniszuschläge anfallen, und die Gemeinde kann mahnen und vollstrecken. Grundlage sind die Vorschriften der Abgabenordnung, auf die das Kommunalabgabengesetz verweist. Kannst du nicht zahlen, sprich früh mit der Steuerabteilung über eine Stundung.
Wie lange kann ich gegen den Bescheid vorgehen?
Meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Welcher Rechtsbehelf gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt sie oder ist sie falsch, gilt in der Regel eine Frist von einem Jahr.