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Hebesatz

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurz erklärt

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den die Gemeinde für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer festlegt. Bei der Hundesteuer gibt es keinen Hebesatz, sie wird mit festen Beträgen je Hund erhoben.

Was ist ein Hebesatz?

Bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ermittelt zunächst das Finanzamt einen Steuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Das Ergebnis ist die Steuer, die du zahlst. Ein Hebesatz von 500 Prozent bedeutet also das Fünffache des Messbetrags. Weil jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz wählt, kann dieselbe Immobilie oder derselbe Gewerbebetrieb je nach Standort sehr unterschiedlich belastet werden.

Das Recht, Hebesätze festzusetzen, garantiert Art. 106 Abs. 6 Satz 2 Grundgesetz den Gemeinden. Die Einzelheiten stehen in § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz. Für die Gewerbesteuer schreibt § 16 Abs. 4 GewStG einen Mindesthebesatz von 200 Prozent vor.

Gibt es einen Hebesatz bei der Hundesteuer?

Nein. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und keine Realsteuer wie die Grund- und Gewerbesteuer. Die Gemeinde legt in ihrer Hundesteuersatzung feste Jahresbeträge fest, etwa für den ersten Hund, weitere Hunde und gefährliche Hunde. Es gibt keinen Messbetrag des Finanzamts und keinen Prozentsatz, der darauf angewendet wird.

Wenn du also von einem Hebesatz der Hundesteuer liest, ist meist einfach der Steuersatz gemeint. Auf den Gemeindeseiten dieses Atlas findest du deshalb Eurobeträge und keine Prozentwerte.

  • Grundsteuer: Messbetrag mal Hebesatz
  • Gewerbesteuer: Messbetrag mal Hebesatz, mindestens 200 Prozent
  • Hundesteuer: fester Betrag je Hund nach Satzung

Wo findest du die Hebesätze deiner Gemeinde?

Die Gemeinde beschließt die Hebesätze in ihrer Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung. Eine Übersicht der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze vieler Gemeinden bietet unser Schwesterprojekt hebesatzatlas.de. Dort kannst du die Werte verschiedener Gemeinden vergleichen. Für die Hundesteuer nutzt du die Gemeindeseiten und den Rechner in diesem Atlas. Beachte bei der Grundsteuer, dass nach der Grundsteuerreform ab 2025 neue Messbeträge gelten und viele Gemeinden ihre Hebesätze angepasst haben.

Quellen

Die 5 häufigsten Fragen: Hebesatz

Was ist der Hebesatz einfach erklärt?

Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Steuermessbetrag für Grundsteuer und Gewerbesteuer multipliziert. Je höher der Hebesatz, desto höher die Steuer. Jede Gemeinde legt ihn selbst fest.

Gibt es einen Hebesatz für die Hundesteuer?

Nein. Die Hundesteuer wird mit festen Beträgen je Hund erhoben, die in der Hundesteuersatzung stehen. Ein Messbetrag oder Prozentsatz spielt dabei keine Rolle.

Wer legt den Hebesatz fest?

Der Gemeinderat oder Stadtrat beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Das Recht dazu garantiert das Grundgesetz. Die Gesetze setzen nur Rahmenbedingungen, etwa den Mindesthebesatz von 200 Prozent bei der Gewerbesteuer.

Wie berechne ich die Grundsteuer mit dem Hebesatz?

Du multiplizierst den Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Ein reines Rechenbeispiel: Ein Messbetrag von 100 Euro und ein Hebesatz von 400 Prozent ergeben 400 Euro im Jahr. Die tatsächlichen Werte stehen in deinen Bescheiden.

Wo finde ich die Hebesätze meiner Gemeinde?

Auf der Website deiner Gemeinde, in ihrer Haushaltssatzung oder gesammelt auf hebesatzatlas.de. Dort sind die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nach Gemeinden aufbereitet. Die Hundesteuer findest du hier im Hundesteueratlas.

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